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Im Jahr 2020 wurde das risikobasierte Kontrollsystem eingeführt. Bereits nach einem Jahr konnten erste positive Resultate erzielt werden. Trotz pandemiebedingten Schwierigkeiten war es möglich, schweizweit über 40 % der Tierwohlkontrollen unangemeldet durchzuführen. Erosionsschutz und Begrünung, Pflanzenschutz, Pufferstreifen aller Art sowie der Weideanteil bei RAUS waren im Berichtsjahr die Bereiche mit höheren Risiken und wurden spezifisch risikobasiert kontrolliert.

Kontrollen

Im Jahr 2020 erhielten insgesamt 43 378 Ganzjahresbetriebe und 6732 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen. Auf 6801 Ganzjahres- (16 %) und 198 Sömmerungsbetrieben (3 %) wurden Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren und Kontrolleurinnen Mängel beanstandet. Diese Mängel führten zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt 7,8 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 245 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung pro sanktioniertem Ganzjahresbetrieb auf 1149 Franken. Der Anteil der Ganzjahresbetriebe mit Kürzungen nahm um 2 %-Punkte auf 16 % ab. Diese Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton.
 

bild_vollzug_ab21_foto_acontrol.png



Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben pro Kanton.
 


Acontrol enthält die detaillierten Ergebnisse jeder einzelnen Kontrolle in der Primärproduktion. Im Jahr 2020 hat sich die Datenqualität der Direktzahlungskontrollen im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Kontrolldaten 2020 aus Acontrol.
 

ab21_politik_direktzahlungen_grafik_kontrollen_direktzahlungsberechtigten_ganzjahresbetrieben_d.png

* exklusive Betriebe mit ausschliesslich Nachzahlungen sowie ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Anzahl Betriebe für BTS, RAUS, REB und Extenso umfasst alle Betriebe, die mindestens an einem der in diesen Bereichen möglichen Programme teilnehmen.


Bei einer Kontrolle auf dem Betrieb können mehrere Kontrollbereiche kombiniert überprüft werden, d. h. verschiedene Bereiche wie der ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und das Tierwohl können gleichzeitig kontrolliert werden, müssen es jedoch nicht. Wenn ein Kontrolleur oder eine Kontrolleurin auf einem Betrieb Mängel feststellt, kann es zum Beispiel aufgrund einer dadurch einberufenen Nachkontrolle vorkommen, dass dieser Betrieb mehr als eine Kontrolle pro Jahr erfährt. Deshalb ist bei einigen Kontrollbereichen die Anzahl der Kontrollen leicht höher als die Anzahl der kontrollierten Betriebe.

Im Jahr 2020 wurde die Erfüllung der Anforderungen des ÖLN bei 22 % der direktzahlungsberechtigten Betriebe kontrolliert. Die Biodiversitätsbeiträge wurden bei 19 %, die Extenso-Beiträge bei 14 %, die Ressourceneffizienzbeiträge bei 14 % und die Beiträge für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) bei 17 % der angemeldeten Betriebe kontrolliert. Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS wurden auf rund 32 % der Betriebe Kontrollen durchgeführt. 43 % dieser Tierwohlkontrollen erfolgten unangemeldet, womit die minimale Anforderung von 40 % erfüllt wurde. Der Anteil der kontrollierten Betriebe, die Mängel aufwiesen, bewegt sich zwischen 2 % (Extenso) und 13 % (ÖLN). Detaillierte Tabellen mit Angaben zu den Kontrollen nach Kanton sind am Schluss des Artikels aufgeführt.

Die Bestimmungen zur Sömmerung (ohne Tierschutz) wurden im Jahr 2020 auf 1082 Betrieben und damit bei rund 16 % der Sömmerungsbetriebe kontrolliert. Bei 12 % der Kontrollen stellte man Mängel fest, was Sanktionen zur Folge hatte. Gekürzt werden bei den Sömmerungsbetrieben auch Tierschutzverstösse, wenn eine Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Aus diesem Grund erscheinen in den AGIS-Zahlen mehr Betriebe mit Kürzungen als gemäss den Acontrol-Daten.
 

Zoom: ab21_politik_direktzahlungen_grafik_kontrolle_soemmerungsgebiete_d.png

*exklusive Sömmerungsbetriebe mit ausschliesslich Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen sowie ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz.


Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen nach Kanton und den einzelnen Kontrollbereichen.

Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte –gestützt auf Ziffer 6.4 Anhang 1 der Direktzahlungsverordnung (DZV) – Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen. 2020 wurden 4524 Sonderbewilligungen (Vorjahr 2861) für rund 20 295 Hektaren (Vorjahr 12 144 ha) landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Insgesamt ist die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen höher als in den Vorjahren. Ein Grund dafür ist die hohe Anzahl erteilter Sonderbewilligungen für den Einsatz von Herbiziden im Spätherbst. Die Bedingungen waren im Berichtsjahr erst kurz nach dem 1. November, bis zu dem eine Behandlung ohne Sonderbewilligung erlaubt ist, günstig für eine erfolgreiche Behandlung mit Herbiziden. Weiter gab es eine hohe Anzahl von Sonderbewilligungen zur Bekämpfung von Erdflöhen im Raps- und Zuckerrübenanbau. In mehreren Kantonen des Mittellandes wurden in diesem Zusammenhang anschliessend zeitlich befristete regionale Sonderbewilligungen für maximal eine Behandlung erteilt.
 

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2020

TotalBewilligungenFläche
KategorieAnzahl Betriebe% aller
Betriebe
ha
           
            
% der
totalen
Fläche
Applikationen mit Pflanzen-
schutzmittel während des
Winterbehandlungsverbots
1 078245 16425
Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten25661 1306
Getreide: Bekämpfung der
Getreidehähnchen
9625403
Kartoffeln: Bekämpfung der
Kartoffelkäfer
19448394
Leguminosen, Sonnenblumen,
Tabak: Bekämpfung der
Blattläuse
221920
Übrige Schädlingsbekämpfung
im Ackerbau*
2 7206112 18159
Dauergrünland: Flächen-
behandlung
1901301
Einsatz Totalherbizide11831951
Gemüsebau0000
Obstbau190231
Weinbau**2010
Total4 52410020 295100

*Aufgrund des hohen Schädlingsdrucks ab Mitte September im Rapsanbau wurden in mehreren Kantonen regio- nale Sonderbewilligungen für eine Behandlung erteilt.
** im Kanton TG wurde eine regionale Sonderbewilligungen im Weinbau (254 ha) erteilt.

Claudia Blumenstein, Judith Flechtner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen (Kontrollen)
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme (Sonderbewilligungen)

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